Information der Öffentlichkeit

Für die TZO Leipzig GmbH gelten die Vorschriften der 12. BImSchV (Störfallverordnung). Hiermit wird bestätigt, dass die TZO Leipzig GmbH aufgrund der im Betrieb gelagerten und verwendeten gefährlichen Stoffe in einen Betriebsbereich der unteren Klasse der 12. BImSchV eingeordnet ist. Dies wurde der zuständigen Behörde nach § 7 Abs. 1 der 12. BImSchV mit dem Schreiben vom 21.02.2011 mitgeteilt. Die vollständigen Kontaktdaten des Betriebsbereiches lauten: TZO Leipzig GmbH, Hornstraße 5, 04249 Leipzig

Die TZO Leipzig GmbH ist seit über 25 Jahren auf dem Gebiet der Oberflächenbeschichtung tätig.

Unser spezielles Know-how sind die Hochglanzverchromung, die Verzinnung, die Verkupferung sowie die Versilberung von Aluminium bzw. Buntmetalllegierungen. Unsere Beschichtungen finden unter anderem ihren technischen Einsatz in der Elektro- und Sicherheitstechnik, als Korrosionsschutz oder dekorativ als Interieur bei z.B. Schienenfahrzeugen bzw. der Aufarbeitung von Oldtimer-Teilen.

Die TZO Leipzig GmbH betreibt seit 2014 ein Umweltmanagementsystem.

Die TZO Leipzig GmbH ist aufgrund der Überschreitung der Mengenschwellen von gesundheitsgefährlichen Stoffen der Kategorie H1 / 1.1.1 (ehemals 1) und H2 / 1.1.2 (ehemals 2) sowie umweltgefährlichen Stoffen der Kategorie E1 / 1.3.1 (ehemals 9a) der Spalte 4 der Störfallverordnung in die untere Klasse eingestuft.

Bei den gesundheitsgefährlichen Stoffen handelt es sich maßgeblich um gelöste Cyanidverbindungen (Kategorie H1) sowie Chrom- (Cr6+) bzw. Nickelsalzverbindungen (Kategorie H2). Diese Verbindungen werden ebenfalls bei den umweltgefährlichen Stoffen eingestuft. Zusätzlich kommen aus dieser Kategorie E1 noch Kupfersalzverbindungen zum Einsatz. Der TZO Leipzig GmbH sind die Gefahrenmöglichkeiten bekannt. Deshalb erfolgt der Betrieb der Anlagen nach der Besten verfügbaren Techniken (BVT), welche durch die sogenannte Industrieemissionsrichtlinie (“IED”) vorgeschrieben wird. Bei sachgerechter Anwendung sind alle verwendeten Chemikalien weitgehend ungefährlich.

Alle Elektrolyte, in denen die oben genannten gesundheits- bzw. umweltgefährlichen Stoffe eingesetzt werden, sind mit einer Absaugung und anschließender Abluftreinigung versehen. Im Prozess freigesetzte Aerosole werden sofort abgesaugt. Durch die installierte Abluftleistung werden die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte sicher eingehalten und deutlich unterschritten. Eine unmittelbare Gefährdung in den angrenzenden Gebieten besteht bei Normalbetrieb nicht.

Cyanidverbindungen:

Cyanide sind hochgiftig und in Wasser leicht löslich. Die Aufnahme erfolgt über Schleimhäute und Wunden, aber auch die Berührung mit der Haut ist sehr gefährlich, da sich auf der Haut Blausäure bilden kann. Eine weitere Giftigkeit dieser Salze liegt an der Freisetzung von Cyanwasserstoff (HCN; Blausäure) bei der Reaktion mit Säuren. Blausäure kann durch direkte Einnahme, über die Atemwege oder über die Haut aufgenommen werden. Blausäure ist extrem giftig, bereits 1 mg Blausäure pro kg Körpergewicht wirken tödlich. Die sehr hohe Giftigkeit der Cyanide beruht darauf, dass sie im Körper augenblicklich die Zellatmung blockieren. Dadurch kann Sauerstoff im Körper nicht mehr verwertet werden und der Atemstillstand setzt unmittelbar ein. Beim Betrieb eines cyanidischen Metallelektrolyten treten fast ausschließlich partikelgebundene Emissionen (Aerosole) auf. Aufgrund der alkalischen Einstellung der Elektrolyte wandelt sich bildender HCN sofort in das Cyanidion um. Somit treten im bestimmungsgemäßen Betrieb keine gefährlichen Stoffe auf.

Chromverbindung (Cr6+):

Chromelektrolyte sind wässrige Lösungen auf Basis Chromsäure (H2CrO4). Chromsäure bildet als Salze Chromate. Chromsäure, Chromate und andere Chrom(VI)-Verbindungen sind stark giftig, wassergefährdend und krebserzeugend. Bei Hautkontakt können Irritationen an Augen, Haut und Schleimhäuten entstehen. Beim Betrieb eines Chromelektrolyten treten fast ausschließlich partikelgebundene Emissionen (Aerosole) auf. Durch den Einsatz oberflächenaktiver Substanzen im Elektrolyten wird die Ausschleppung des Elektrolyten stark vermindert.

Nickelverbindungen:

In den Nickelelektrolyten der TZO Leipzig GmbH kommen die störfallrelevanten Chemikalien Nickelchlorid (NiCl2) und Nickelsulfat (NiSO4) zum Einsatz. Nickelchlorid ist wasserlöslich, leicht resorbierbar und giftig (Einatmen). Nickelsulfat gilt als krebserregend (Einatmen). Bei allen Nickelverbindungen besteht die Gefahr der Sensibilisierung (schwere allergische Reaktion bei Berührung mit der Haut).

Kupferverbindungen:

Bei den Kupferelektrolyten der TZO Leipzig GmbH kommt die störfallrelevante Chemikalie Kupfersulfat (CuSO4) zum Einsatz. Kupfersulfat ist toxisch, innerlich eingenommen löst es starken Brechreiz aus – tödliche Vergiftung treten allerdings äußerst selten auf. Es kann bei längerem und wiederholtem Hautkontakt zu allergischen Reaktionen kommen. Kupfersulfat kann Wasserorganismen schädigen und damit das ökologische Gleichgewicht in Gewässern gefährden. Im Falle eines Störfalles wird die örtliche Feuerwehr informiert. Die zuständige Feuerwache ist über die Betriebsbereiche der TZO Leipzig GmbH informiert (Feuerwehrpläne). Außerdem werden die Polizei und die zuständige Behörde informiert. Die Art der Warnung der Bevölkerung wird durch die Einsatzleitung (Polizei, Feuerwehr) bestimmt und durchgeführt. Des Weiteren entscheidet die Einsatzleitung über den Inhalt der Warnung vor Ort bzw. in Absprache mit der zuständigen Behörde. Grundsätzlich sollten bei einem Brand die allgemeinen Verhaltensregeln wie das Schließen von Fenstern und Türen eingehalten werden. Sollte es zu einer Gefährdung der umliegenden Gewässer kommen, erfolgen die Verhaltensweisen lagebedingt in Abstimmung mit der beteiligten Einsatzleitung (Polizei, Feuerwehr) sowie den zuständigen Behörden.

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung der Behörde nach § 16 Abs. 2 der Störfallverordnung fand am 05.12.2023 statt.

Ausführliche Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan können unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher bzw. privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang von Umweltinformationen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Referat 52 eingeholt werden. Des Weiteren können elektronische Informationen unter dem Link https://www.anlagensicherheit.sachsen.de/regelinspektionen-4015.html entnommen werden.

Weitere Informationen können unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher bzw. privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang von Umweltinformationen bei der Landesdirektion Sachsen (https://www.lds.sachsen.de) eingeholt werden.

Stand: 18.01.2024

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Ansprechpartner:Dr. Peter Crimmann
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